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Wenn der Chatbot irrt - Wer haftet

10. März, 2018 um 13:10 Uhr, Keine Kommentare
Der Einsatz von Chatbots im Online-Shop z.B. für die Steuerung und Beantwortung von Kundenserviceanfragen nimmt zu. Wenn Chatbots aber falsche Aussagen treffen, durch die der Kunde einen Schaden erleidet, stellt sich die Frage: WER HAFTET?

Wer einen Chatbot einsetzt, ist Betreiber auch dieses IT-Services und haftet - gleich wie für Inhalt oder Falschangaben zu Produkten im Online-SHop - für falsche Auskünfte seines Chatbots. Der Betreiber macht den Chatbot für seine Kunden nach "aussen" zugänglich und übernimmt damit auch die Verantwortung dafür, dass dieser Service Chatbot fehlerfrei funktioniert.

Wenn der Chatbot falsche Antworten zurückspielt, wird der Konsument getäuscht. In diesem Fall muss geprüft werden, ob ein individuelles Fehlverhalten des Betreibers oder der Unternehmung vorliegt. Dieses Fehlverhalten kann darin bestehen, dass der Chatbot nicht richtig ausgetestet wurde, dass auf Hinweise von Konsumenten, der Chatbot funktioniere nicht richtig, nicht schnell und angemessen reagiert wurde, bekannte oder erkennbare Fehler nicht behoben werden, laufend eine Überprüfung der Fehlerlosigkeit des Chatbots sichergestellt und diese Kontrollen nicht nachgewiesen werden können. Ob der Chatbot sich falsch verhalten hat, ist irrelevant; er ist nur eine technische Komponente. Diese muss aber vom Betreiber so zur Verfügung gestellt werden, dass kein Konsument durch diesen Einsatz getäuscht und damit geschädigt wird.

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