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Änderungen bei Nachnahmegebühren ab März 2018

28. Februar, 2018 um 10:45 Uhr, Keine Kommentare

Viele Menschen bezahlen ihre Käufe beim Online-Shopping per Nachnahme.  Hier gibt es ab 1. März 2018 eine Änderung. Bisher waren bei der Bezahlung per Nachnahme bei der DHL zwei Gebühren fällig, ein Nachnahmeentgelt zusätzlich zum Paketpreis, sowie ein Übermittlungsentgelt. Die Aufteilung wird nun mit Genehmigung der Bundesnetzagentur abgeschafft, stattdessen gibt es nur noch ein einheitliches Entgelt. Diese Änderung ist allerdings vor allem für Online-Händler wichtig. Die Neuerungen machen Änderungen im Shop erforderlich, sofern dieser Nachnahme anbietet. Für den Käufer selbst ändert sich im Ablauf wenig.

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