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Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop

14. April, 2022 um 8:44 Uhr, Keine Kommentare
Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/" Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch. Die Ausführungen dazu von MLaw Argonita Ameti 

Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop

Diskriminierung_nicht-binarer_Personen_im_Online-Shop_aufgrund_beschrankter_Anrede-Optionen.pdf
 

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