Facebook aktualisiert Nutzungsbedingungen
22.4.2018
Facebook hat wegen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seine Datenschutz- und Nutzungsbedingungen neu formuliert und verspricht, sie klarer und transparenter zu machen (Transparenzgrundsatz der DSGVO).
Aus den Bestimmungen geht u.a.. hervor, dass Facebook auf Informationen wie Namen von Apps und Dateien zugreift sowie Mausbewegungen registriert. Neu ist, dass andere Konzerndienste wie Instagram jetzt auch nach Facebook-Datenschutzbestimmungen agieren werden. An der Datenverarbeitung ändert sich aber nichts. Die Datenschutzbestimmungen schaffen offenbar auch die Grundlage für die geplante Einführung der Gesichtserkennungsfunktionen in Europa, wo sie bisher aufgrund von Widerständen der Datenschutzbeauftragten nicht verfügbar waren.
Prüfen Sie, ob die ausdrückliche Einwilligung zu den neuen Datenschutz-Bestimmungen auch tatsächlich eingeholt werden. Sie können zudem im Rahmen des Annahmeprozesses zu den neuen Datenschutzbestimmungen auch einen Gesamt-Download aller von Ihnen auf Ihrem Facebook-Konto gespeicherten Daten verlangen und erhalten dann - je nach Umfang der Daten erst nach Stunden - eine ZIP-Datei. Entscheiden Sie erst dann, ob Sie überhaupt noch zustimmen wollen.
Beachten Sie auch, dass die einmal erteilte ausdrückliche Einwilligung nach DSGVO jederzeit gegenüber Facebook auch widerrufen werden kann. Darauf muss bei der Einwilligung auch hingewiesen werden, sonst ist die Einwilligung ungültig.