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Englisches Datenschutzrecht nach dem Brexit

5. Januar, 2021 um 10:16 Uhr, Keine Kommentare

Seit dem Brexit gilt im englischen Datenschutzrecht folgendes:

Die DSGVO gilt nicht mehr als europäische Verordnung. Sie gilt aber materiell weiterhin, als „UK GDPR“, d.h. „Regulation (EU) 2016/679 (…) as it forms part of the law of England and Wales, Scotland and Northern Ireland”, als nationales englisches Recht.  Dies ergibt sich aus Section 3 des European Union (Withdrawal) Act 2018.[1]

Weiterlesen: Publikation Englisches Datenschutzrecht nach dem Brexit

[1]https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2018/16/section/3/enacted

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