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CORONA-MASSNAHMEN GEGEN KONKURSE WERDEN NICHT VERLÄNGERT

15. Oktober, 2020 um 17:06 Uhr, Keine Kommentare

Der Bundesrat hat in einer Medienmitteilung erklärt, dass es die Massnahmen in Bezug auf coronabedingte Konkurse nicht verlängern wird. Somit gelten die Massnahmen der Covid-19-Verordnung insolvenzrecht vom 16. April 2020, wie vorgesehen noch bis am 19. Oktober 2020.

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