CORONA-MASSNAHMEN GEGEN KONKURSE WERDEN NICHT VERLÄNGERT
15. Oktober, 2020 um 17:06 Uhr,
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Der Bundesrat hat in einer Medienmitteilung erklärt, dass es die Massnahmen in Bezug
auf coronabedingte Konkurse nicht verlängern wird. Somit gelten die Massnahmen der
Covid-19-Verordnung insolvenzrecht vom 16. April 2020, wie vorgesehen noch bis am
19. Oktober 2020.