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Digitales Erbe

25. September, 2020 um 8:42 Uhr, Keine Kommentare
Das BGH hat entschieden, dass Facebook mit der Übergabe eines USB Sticks mit den PDF-Dateien der Erblasserin seiner Pflicht der Auskunft nicht nachgekommen sei. Es muss vielmehr den Erben Zugang zum Benutzerkonto gewähren.


Quelle: BGH III ZB 30/20 vom 27.98.2020

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