Händler für Rechtsverstösse des Plattformbetreibers mitverantwortlich
17. April, 2020 um 17:21 Uhr,
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Ein Händler ist für Rechtsverstösse des Plattformbetreibers mitverantwortlich, selbst wenn er keinen Einfluss darauf hat. Für die Kundenansprache sind Social-Media-Plattformen wie bspw. Facebook und Instagram immer häufiger der Dreh- und Angelpunkt.
vgl. dazu Publikation