Datenschutz-Vertreter in der Europäischen Union EU
7. Februar, 2018 um 11:11 Uhr,
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Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU benötigen Schweizer Onlineshop-Betreiber zwingend einen Datenschutz-Vertreter in der EU, wenn sie Waren in EU-Länder verkaufen. Der Vertreter muss in dem Land niedergelassen sein, in dem der Käufer wohnt und in das die Waren exportiert werden.e-comtrust international vermittelt Schweizer Onlineshop - Betreibern einen solchen Datenschutz-Vertreter.
Erfahren Sie mehr dazu und bestellen Sie bei e-comtrust international Ihren Datenschutzvertreter.
- Flyer zur neuen Pflicht für CH-Online-Shopbetreiber
- Formular für die Bestellung EU-Datenschutzvertreter