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Freitag, 17. Oktober 2008 um 01:00

LG Berlin, Urteil vom 3. Juni 2008 - 103 0 15/08

Eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, ist vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht, verantwortlich.

 

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